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Feuerlöscher-Wartung nur durch einen Fachmann

Nur ein regelmäßig gewarteter Feuerlöscher garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktion. Insofern ist eine Überprüfung durch einen Sachkundigen alle 2 Jahre behördlich vorgeschrieben. Wo steht geschrieben, dass Feuerlöschgeräte in einem festen Rhythmus überprüft werden müssen?

  • Im Arbeitnehmer­Innenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen zu sorgen – bereits ab 1 ArbeitnehmerIn!
  • In der Arbeitsstätten­verordnung (AstV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen angemessene Feuerlöschgeräte in genügender Anzahl vorhanden sein!
  • In der Versandbehälter­verordnung: Feuerlöschgeräte stehen unter Druck und stellen ohne regelmäßig Wartung durch einen Fachmann eine Gefahr dar.

Ob bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen, unsere zertifizierten Mitarbeiter überprüfen und warten fachmännisch Feuerlöschprodukte sämtlicher Marken und Typen nach ÖNORM F 1053. Mit einer Prüfplakette bestätigen wir Ihnen anschließend die einwandfreie Funktion. Eine Abgabe Ihrer Feuerlöscher in unserer Firma im Bezirk Mistelbach ist zu den üblichen Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Haben Sie mehrere Geräte zur Feuerlöscher-Wartung, kontaktieren Sie uns bezüglich einer Terminabsprache.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Überprüfung und Füllung sämtlicher Typen von Feuerlöschgeräten
  • Hol- und Bringdienst für Ihre Feuerlöschgeräte
  • persönliche Beratung und faire Preise

Feuerlöscher­überprüfung auch für Privatkunden

Auch Privatkunden bieten wir unsere Leistungen wie Inspektion, Überprüfung, Wartung und Neubefüllung von Feuerlöschern an. Profitieren Sie außerdem von unserem großen Produkt- und Ersatzteillager.

Da wir sehr unterschiedliche Artikel für Brandschutz verkaufen und es ebenso viele Anwendungsmöglichkeiten gibt, ist uns eine persönliche Beratung sehr wichtig. Schließlich wollen wir für Sie das optimale Produkt ermitteln. Die Anschaffung von Qualitätslöschgeräten garantiert Ihnen zum Beispiel maximale Einsatzsicherheit und gleichzeitige Kostensenkung durch eine lange Lebensdauer.

Haben Sie einen Feuerlöscher, der wieder überprüft werden muss? Dann geben Sie ihn beim nächsten Kehrgang Ihren Rauchfangkehrer mit. Alternativ kontaktieren Sie uns unter Tel.: +43 (0) 2577 / 82 82 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:

Prof. DI (FH) DI Adalbert Svec

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlichvereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns!

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