Für Betreiber von Lüftungsanlagen ist es von entscheidender Bedeutung, den Unterschied zwischen technischer Wartung, §13 AStV Überprüfung sowie Hygieneinspektion und Reinigung zu kennen, um die richtigen Maßnahmen in Auftrag zu geben.
Die jährlich durchzuführende technische Wartung beinhaltet im Normalfall KEINE Kontrolle auf Verschmutzung, sondern bezieht sich rein auf die Funktionalität. Bei der Kontrolle nach §13 AStV werden technische Merkmale wie die Funktion der Stellklappen oder die Messung von Luftvolumenströmen geprüft.
Der allgemeine Zustand der Anlage wird nur aufgenommen. Erst eine Hygieneinspektion überprüft die Staubkonzentration, etwaige Keimbelastungen im Luftstrom und auf den Oberflächen und schließt mit einer Lüftungsreinigung ab.
Speziell die in Zuluftleitungen angesammelten Ablagerungen sind ein idealer Nährboden für Schadstoffe, Gerüche, Pilzsporen und Keime, die ungefiltert in die Räume hineingeblasen werden.
Es lohnt sich, nicht nur Zuluftkanäle zu reinigen, sondern auch Abluftkanäle, Luftdurchlässe und Luftbehandlungsgeräte, damit die Lüftungskanäle hygienisch sauber sind. Weiteres erhöht die regelmäßige Reinigung die Energieeffizienz und senkt somit Ihren Energieverbrauch. Eine gereinigte Anlage reduziert das Risiko von Bränden. Zudem unterstützt eine Lüftungsreinigung den Werterhalt der Anlage. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne im Bezirk Mistelbach zur Verfügung.